Abnahme

Green Bonds

Nachhaltige Anleihen locken Investoren

Ob Green, Social oder Sustainability Bonds – der Markt nachhaltiger Anleihen wächst rasant. Die Deka begleitet Emittenten bei der Vorbereitung, Vermarktung und Platzierung von Sustainable Bonds.

Juli 2021

Die Nachfrage spricht Bände: Die grüne Bundesanleihe mit 30-jähriger Fälligkeit, die der Bund in diesem Frühjahr emittierte, war mehr als sechsfach überzeichnet. Kein Einzelfall, denn generell stehen die auch Green Bonds genannten Papiere bei Investoren rund um den Globus hoch im Kurs.

So haben die weltweiten Emissionen von grünen Anleihen im vergangenen Jahr ein Rekordhoch von knapp 300 Milliarden US-Dollar erreicht, hat die gemeinnützige Organisation Climate Bonds Initiative (CBI) berechnet. Und der Markt könnte laut CBI – bei der die Deka seit 2019 Partner ist – in diesem Jahr sogar rund 400 Milliarden US-Dollar erreichen.

Damit greifen die Emittenten einen allgemeinen Trend auf: Immer mehr Investoren ist es wichtig, ihr Kapital klimaschonend und gesellschaftlich verantwortungsvoll zu investieren. 14 Jahre nachdem die Europäische Entwicklungsbank (EIB) den weltweit ersten Green Bond emittiert hat, ist sowohl das Volumen als auch die Zahl der Emittenten enorm gewachsen und hat 2020 erstmal die 1.000 Milliarden US-Dollar-Marke überschritten.

Allein die Europäische Kommission plant, als Teil des Next Generation EU Recovery Fund ab diesem Jahr grüne Anleihen im Wert von bis zu 240 Milliarden Euro auszugeben. Auch viele Staaten versuchen, das Investoreninteresse zu nutzen und sich auf diesem Wege Kapital für die Umsetzung ihrer grünen Infrastrukturpläne zu beschaffen.

„Es geht darum, das Thema Nachhaltigkeit weiter voranzutreiben“, sagt die bei der Deka für Green und Social Bonds verantwortliche Viktoria Gerling. Das Potenzial ist da. Bereits seit einigen Jahren ist die Deka als Arrangeur von nachhaltigen Bonds aktiv und begleitet Emittenten bei der Vorbereitung, Vermarktung und Platzierung. „Als sehr nachhaltig ausgerichtetes Finanzinstitut wollen wir unser Engagement auch in diesem Segment weiter deutlich ausbauen“, sagt Gerling mit Blick auf die Zukunft. Bereits in der ersten Jahreshälfte 2021 hat die Deka 11 Sustainable Bonds Transaktionen mit einem Gesamt-Emissionsvolumen von über 9 Milliarden Euro als Lead Manager begleitet.

Transparenz ist gefordert.

Green Bonds sind ebenso strukturiert wie „normale“ Anleihen. Der wesentliche Unterschied ist jedoch die Verwendung der Gelder und dass die Verwendung regelmäßig transparent nachgewiesen werden muss. Das bei der Ausgabe bei Investoren eingesammelte Kapital muss konkreten Energie- und Umweltprojekten zugewiesen werden, die zum nachhaltigen und klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft beitragen sollen.

Herausgegeben von Förderbanken, Geschäftsbanken, Unternehmen und auch von Staaten, werden mit den grünen Anleihen beispielsweise Solar- und Windkraftanlagen sowie andere regenerative Energien finanziert. Aber auch nachhaltiges Abfall- und Wassermanagement, klimaeffiziente Gebäude und Transportlösungen sind Adressaten einer Green-Bond-Finanzierung.

Neben den grünen Anleihen werden mittlerweile weitere nachhaltig ausgerichtete Anleihekategorien emittiert, allen voran Social Bonds. Das sind Anleihen, die in der Verwendung ihrer Mittel auf die Finanzierung sozialer und gesellschaftlicher Zwecke festgelegt sind – von gesundheitlicher Versorgung über finanzielle Hilfen für Mittelständler und Privathaushalte bis hin zur Schaffung einer zukunftsfähigen sozialen Infrastruktur, zum Beispiel im Bereich Bildung.

Social Bonds auf Wachstumskurs.

Der Markt für Social Bonds ist den CBI-Zahlen zufolge allein im vergangenen Jahr um das Zehnfache gestiegen. „Das Segment der Social Bonds hat durch die Corona-Pandemie einen wahren Schub bekommen“, sagt Green Bond Expertin Gerling. „Viele spezielle COVID-19-Maßnahmen wurden mit den Erlösen aus diesen Anleihen finanziert.“ Ein großer Wachstumstreiber war und ist die Europäische Union, die im Rahmen des SURE-Programms (Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency) bis Ende Mai 2021 knapp 90 Milliarden Euro an Sozialanleihen emittiert und das Geld als günstige Kredite für Kurzarbeiterprogramme an EU-Staaten weitergegeben hat.

Neben Green und Social Bonds haben sich die Sustainability Bonds am Markt durchgesetzt. Hier fließen die Erlöse sowohl in ökologische als auch soziale Projekte, die in dem Sustainability Bond Framework vom jeweiligen Emittenten vorher definiert werden. Eine relativ neue Form sind darüber hinaus die sogenannten Sustainability-Linked Bonds (SLB), die im Gegensatz zu den Green, Social oder Sustainability Bonds nicht zweckgebunden sind und den Use of Proceeds-Ansatz verfolgen, sondern an die ökologische Performance des Emittenten gekoppelt sind. Gemäß den in 2020 erstmals veröffentlichten Sustainability-Linked Bond Principles müssen die Emittenten Nachhaltigkeits-Kennzahlen und Ziele, sogenannte „Key Performance Indicators“ und „Sustainability Performance Targets“, definieren und veröffentlichen, anhand derer die Nachhaltigkeitsentwicklung gemessen und bewertet wird.

Keine verbindlichen Standards.

Welche Anleihekategorie auch immer verwendet wird, das Problem für Investoren und Emittenten ist weiterhin, dass keine verbindlichen Standards für die nachhaltigen Anleihen existieren. Als Orientierungshilfe für Emittenten und quasi als Informationsquelle für Investoren haben sich jedoch vor allem die freiwilligen Leitlinien zur Emission von Green, Social und Sustainability Bonds etabliert. Die Richtlinien der International Capital Market Association (ICMA), zuletzt im Juni 2021 aktualisiert, haben maßgeblich dazu beigetragen, ein gemeinsames Verständnis für die Ausgestaltung nachhaltiger Finanzinstrumente zu schaffen und diese auch entsprechend transparent zu machen.

„Diese Principles definieren jedoch nur Prozessleitlinien für die Emission von nachhaltigen Anleihen und sagen nicht unbedingt etwas über die Qualität der ausgewählten Projekte und damit darüber aus, wie grün ein Green Bond tatsächlich ist“, sagt Deka-Expertin Gerling. Immerhin erstellen unabhängige Nachhaltigkeits-Ratingagenturen eine sogenannte Second Party Opinion und attestieren die Einhaltung der Principles. Eine mögliche Zertifizierung, zum Beispiel nach dem Climate Bond Standard von CBI, berücksichtigt hingegen strenge qualitative Mindestkriterien. Mit dem letzten Update der ICMA Principles werden Emittenten jetzt explizit ermutigt, ihre Sustainability Strategie und Comitments transparent zu machen und die Ausrichtung an den Kriterien der EU-Taxonomie darzulegen. Die Taxonomie kann Emittenten somit dabei helfen zu bestimmen, was von Investoren als umweltfreundlich und förderungswürdig angesehen werden kann.

Weitere staatliche Regulierungen und Richtlinien rund um die Ausgabe von grünen Anleihen, etwa der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene freiwillige EU Green Bond Standard (EU GBS), und vor allem die EU-Taxonomie, die Mindestkriterien für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten definiert, sind in der Umsetzung. So sind beispielsweise die Delegated Acts für die ersten beiden Umweltziele (Climate Change Mitigation und Climate Change Adaptation) mittlerweile veröffentlicht. Das wichtige Ziel dabei: Einheitliche Standards sollen eindeutig machen, was als nachhaltig zu klassifizieren ist und damit vor allem sogenanntes „Greenwashing“ verhindern.

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