Kryptowertpapierregister
Das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) im Jahr 2021 ebnet den Weg zur Dematerialisierung des Wertpapierhandels und erschließt Investoren und Emittenten neue Möglichkeiten durch Digitalisierung von Wertpapieremissionen und -transaktionen. Zusätzlich ermöglicht die Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV) seit Juni 2022 Anbietern von Investmentfonds, elektronische Anteilscheine an deutschen Investmentfonds als sogenannte Kryptofondsanteile zu begeben: Ihre Deals in Kryptowertpapieren und Kryptofondsanteilen können ressourcenschonend und potentiell in Echtzeit abgewickelt werden.
Digitale Finanzinstrumente sind ein Ergebnis konsequenter Digitalisierung der Kapitalmärkte: Während das traditionelle Wertpapiergeschäft die Erstellung und Verwaltung von physischen Urkunden erfordert, kommen Kryptowertpapiere und Kryptofondsanteile ganz ohne Papier aus. Die Emission dieser Instrumente unter Verwendung der DLT-Technologie (in diesem Fall einer Blockchain) beseitigt Schnittstellen und beschleunigt Abläufe. Die schlanken Prozesse gewährleisten Sicherheit und Stabilität der Wertpapierabwicklung.
Das Ziel von Emittenten wie Investoren ist es, Transaktionen möglichst schnell und frei von operationellen Risiken abzuschließen. Im Vergleich zu den Abwicklungszeiten im internationalen Wertpapiergeschäft sind die Abwicklungszeiten über die digitale Infrastruktur des Kryptowertpapierregisters drastisch reduziert und eine Lieferung ist quasi in Echtzeit möglich.
Dezentrale Wertpapiertransaktionen.
Settlement Ihrer Transaktionen durch sichere, einmalige und unverfälschbare Einträge auf der Blockchain.
Time to Market beschleunigen.
Sobald Sie sich mit einem Transaktionspartner verständigt haben, kann es losgehen – nutzen Sie den direkten Zugriff auf unsere Plattform.
Regulatorisch und technisch sicher handeln.
Wir kümmern uns um alle administrativen Prozesse und Verträge – vom Onboarding und KYC bis zur technischen Anbindung via Standard-Schnittstelle – Sie starten direkt ins digitale Business.
Auch digital rundum sorglos agieren.
Unsere Funktion als registerführende Stelle können wir durch unsere Zulassung als Kreditinstitut um die Zahlstellenfunktion ergänzen.
Nach erfolgreichem Onboarding (KYC-Prozesse etc.) stellt die DekaBank als registerführende Stelle allen registrierten Emittenten, Verwahrstellen, Investoren bzw. depotführenden Stellen einen digitalen Zugang zum Kryptowertpapierregister in Form einer Web-Anwendung bzw. einer elektronischen Schnittstelle zur Verfügung. Die DekaBank verwendet dafür die von der SWIAT GmbH entwickelte Software.
Um einen Eigentumsübertrag an einem Kryptowertpapier oder Kryptofondsanteil einzuleiten, muss eine Partei die Transaktion in der Anwendung einstellen und die Gegenpartei muss diese bestätigen. Der Eigentumsübertrag wird dadurch vollzogen und die Transaktion wird unmittelbar in der Blockchain fortgeschrieben. Die Blockchain stellt die Integrität sicher; steht also für die zu jeder Zeit richtige und vollständige Darstellung der Rechtsverhältnisse. Auf der Blockchain selbst werden keine Daten zur Identität der Teilnehmer gespeichert – die Verbindung zwischen den Transaktionen und den Teilnehmern stellt die registerführende Stelle auf kryptographische Weise sicher.
Im Rahmen des Emissions- bzw. Ausgabeprozesses wird das digitale Finanzinstrument von der Emittentin bzw. der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) auf dem DLT-System (d.h. der Blockchain) emittiert bzw. ausgegeben. Als Inhaber des jeweiligen Finanzinstruments wird die depotführende Stelle des Investors auf dem Register eintragen. Diese agiert auf Weisung des Investors auf dem Kryptowertpapierregister.
Der Investor kann daher wie gehabt entscheiden, ob er das Finanzinstrument halten, es an einen anderen Investor verkaufen oder an den Emittent bzw. die KVG zurückgeben möchte. Die depotführende Stelle eines anderen Investors (sofern nicht dieselbe) muss dann ebenfalls Teilnehmer des Kryptowertpapierregisters sein.
Zum Öffnen des zugriffsgeschützten Kryptowertpapierregisters klicken Sie hier:
Bei allen weiteren Fragen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Seite. Die Kontaktdaten unserer Spezialistinnen und Spezialisten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Die DekaBank ist registerführende Stelle für die Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG. In ihrer Rolle als registerführende Stelle verpflichtet sich die DekaBank zu jeder Zeit eine korrekte Abbildung der Eigentumsverhältnisse im Kryptowertpapierregister zu gewährleisten. Dafür hat Sie aufgrund der Übergangsbestimmungen die vorläufige Lizenz zur Kryptowertpapierregisterführung inne.*
Gemäß eWpG dürfen auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen inkl. Pfandbriefe als Kryptowertpapiere begeben und in einem Kryptowertpapierregister geführt werden.
Die Verordnung über Kryptofondsanteile ermöglicht außerdem seit Juni 2022 die digitale Ausgabe von Anteilscheinen an deutschen Investmentfonds als sogenannte Kryptofondsanteile, welche ebenfalls in einem Kryptowertpapierregister geführt werden können.
Nach dem eWpG besteht für Emittenten ein Wahlrecht, ob sie Wertpapiere mittels Urkunde oder auf elektronischem Wege emittieren wollen, auch können verbriefte Altbestände unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich digitalisiert werden. Eine Rückkehr digitaler Finanzinstrumente zu einer urkundlichen Verbriefung ist ebenfalls möglich – allerdings nur, wenn die Berechtigten zustimmen oder wenn dies laut Emissions- oder Anlagebedingungen auch ohne eine solche Zustimmung möglich ist.
Das Kryptowertpapierregister der DekaBank bietet institutionellen Kunden den Vorteil, dass sie sich bei allen Fragen rund um die Emission bzw. die Life-Cycle-Events von Kryptowertpapieren an ihren vertrauten Partner wenden können.
Darüber hinaus kann die DekaBank durch ihre Tätigkeiten als registerführende Stelle, Verwahrstelle, Depotbank und Zahlstelle sowie ihrem Zugang zum hauseigenen Netzwerk an KVGen, Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für Kryptofondsanteile aus einer Hand maßgeschneidert anbieten.
Als etabliertes und reguliertes Kreditinstitut verfügt die DekaBank zudem über die notwendige Kompetenz und die erforderlichen Ressourcen ein Kryptowertpapierregister sicher und gesetzeskonform zu betreiben. So kann die registerführende Stelle dazu verpflichtet sein, eventuell entstehende Steuern einzubehalten und abzuführen, wodurch die registerführende Stelle auch Zahlstelle sein muss.
Die DekaBank ist registerführende Stelle im Sinne des § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 8 KWG in Verbindung mit § 16 eWpG.
Die für die Registerlösung verwendete Software der SWIAT GmbH ist ein fälschungssicheres Aufzeichnungssystem gemäß § 4 Abs. 11 eWpG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 eWpG.
Auf Veranlassung des Emittenten kann der Zugang zu den Emissionsbedingungen gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 eWpG unter bestimmten Voraussetzungen beschränkt sein, dies betrifft auch den Zugang zu den Emissionsbedingungen auf der Website der registerführenden Stelle.
„Wir sind allen Emittenten und Investoren, die Ihr Wertpapiergeschäft effizient aufstellen wollen, ein zuverlässiger Partner beim Start in die digitale und dezentrale Zukunft.“
Vorstand, Deka
Wenn Sie sich als Emittent, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Verwahrstelle, depotführende Stelle oder Investor für eine Teilnahme am DekaBank Kryptowertpapierregister interessieren, um Ihr Wertpapiergeschäft auf die Zukunft auszurichten, dann kontaktieren Sie Ihr Kompetenzteam oder unsere Expertinnen und Experten – wir stellen Ihnen gerne unsere Plattform und Ihre Möglichkeiten mit der Blockchain-Technologie vor!
Kryptowertpapierregisterfuehrung@deka.de
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