Kryptowertpapierregister
Das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) im Jahr 2021 ebnet den Weg zur Dematerialisierung des Wertpapierhandels – und erschließt Investoren und Emittenten neue Möglichkeiten durch Digitalisierung von Wertpapieremissionen und -transaktionen: Ihre Deals in Kryptowertpapieren können von der Dokumentation bis zur Abwicklung ressourcenschonend und potentiell in Echtzeit abgewickelt werden.
Kryptowertpapiere sind ein Ergebnis konsequenter Digitalisierung der Kapitalmärkte: Während das traditionelle Wertpapiergeschäft die Erstellung und Verwaltung von physischen Urkunden erfordert, kommen Kryptowertpapiere ganz ohne Papier aus. Die Emission von Kryptowertpapieren unter Verwendung der Blockchain-Technologie beseitigt Schnittstellen, beschleunigt Abläufe und reduziert Kosten. Die schlanken Prozesse gewährleisten Sicherheit und Stabilität der Wertpapierabwicklung.
Das Ziel von Emittenten wie Investoren ist es, Transaktionen möglichst schnell und frei von operationellen Risiken abzuschließen – und dabei möglichst geringe Transaktionskosten zu tragen. Im Vergleich zu den Abwicklungszeiten im internationalen Wertpapiergeschäft sind die Abwicklungszeiten über die digitale Infrastruktur des Kryptowertpapierregisters drastisch reduziert und eine Lieferung gegen Zahlung ist quasi in Echtzeit möglich.
Dezentrale Wertpapiertransaktionen.
Initiierung, Trading und Settlement Ihrer Transaktionen durch sichere, einmalige und unverfälschbare Einträge auf der Blockchain.
Time to Market beschleunigen.
Sobald Sie sich mit einem Transaktionspartner verständigt haben, kann es losgehen – nutzen Sie den direkten Zugriff auf unsere Plattform.
Regulatorisch und technisch sicher handeln.
Wir kümmern uns um alle administrativen Prozesse und Verträge – von Onboarding und KYC bis zur technischen Anbindung via Standard-Schnittstelle – Sie starten direkt ins digitale Business.
Auch digital rundum sorglos agieren.
Unsere Funktion als registerführende Stelle können wir durch unsere Zulassung als Kreditinstitut um die Zahlstellenfunktion ergänzen: Wir kümmern wir uns um die reibungslose Zug-um-Zug-Abwicklung Ihrer Geschäfte..
Nach erfolgreichem Onboarding (KYC-Prozesse etc.) stellt die DekaBank als registerführende Stelle allen registrierten – Emittenten, Verwahrstellen und Investoren – einen digitalen Zugang zum Kryptowertpapierregister in Form einer Anwendung bzw. einer elektronischen Schnittstelle zur Verfügung.
Um einen Eigentumsübertrag an einem Kryptowertpapier einzuleiten, müssen alle beteiligten Parteien dies beim Registerführer über den die Applikation anmelden bzw. dem Übertrag zustimmen. Je nach Gestaltung des Kryptowertpapiers, muss hierzu die depotführende Stelle des Kunden eingebunden werden. Die Transaktion wird anschließend in der Blockchain fortgeschrieben. Die Blockchain stellt die Integrität sicher; steht also für die zu jeder Zeit richtige und vollständige Darstellung der Rechtsverhältnisse. Auf der Blockchain selbst werden keine Daten zur Identität der gespeichert – die Verbindung zwischen den Transaktionen und den Teilnehmern stellt die registerführende Stelle auf kryptographische Weise sicher.
Der Investor kann das Wertpapier entweder bis zur Fälligkeit halten oder es an einen anderen Investor verkaufen, der, je nach Eintragungsart, ebenfalls Teilnehmer des Kryptowertpapierregisters sein muss.
Zum Öffnen der zugriffsgeschützten Deka DLT klicken Sie hier:
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um unser Kryptowertpapierregister – und stehen Ihnen gerne bei allen weiteren Fragen zur Seite. Die Kontaktdaten unserer Spezialistinnen und Spezialisten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Die DekaBank ist registerführende Stelle für Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG und steht für die zutreffende Abbildung der Rechtslage in Bezug auf die Kryptowertpapiere ein. Dafür wurde Sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen.*
Grundsätzlich können alle auf den Inhaber lautenden Leistungsversprechen Gegenstand eines elektronischen Wertpapiers sein, wie beispielsweise klassische Anleihen, Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Genuss- und Optionsscheine, Anlagenzertifikate und strukturierte Schuldverschreibungen. Namens- und Rektapapiere sowie Orderschuldverschreibungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des eWpG.
Nach dem eWpG besteht für Emittenten ein Wahlrecht, ob sie Wertpapiere mittels Urkunde oder auf elektronischem Wege emittieren wollen, auch können verbriefte Altbestände unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich digitalisiert werden. Auch eine Rückkehr digitaler Schuldverschreibungen zu einer urkundlichen Verbriefung ist möglich – allerdings nur, wenn die Berechtigten zustimmen oder wenn dies laut Emissionsbedingungen auch ohne eine solche Zustimmung möglich ist.
Nach einem aktuellen Gesetzesvorschlag (Stand Mai 2022) kann der Registerführer dazu verpflichtet werden, eventuell entstehende Steuern einzubehalten und abzuführen – somit wird die Registerstelle auch Zahlstelle sein. Die DekaBank kann dies leisten, da Sie als zugelassenes Kreditinstitut die Funktion einer Zahlstelle übernehmen kann.
Das Kryptowertpapierregister der DekaBank bietet institutionellen Kunden den Vorteil, dass sie sich bei allen Fragen zu ihren Emissionen von Kryptowertpapieren oder bei ihren Investments in solche direkt an ihren vertrauten Partner wenden können.
Die DekaBank ist registerführende Stelle für Kryptowertpapiere im Sinne des eWpG.
Auf Veranlassung des Emittenten kann der Zugang zu den Emissionsbedingungen gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 eWpG unter bestimmten Voraussetzungen beschränkt sein, dies betrifft auch den Zugang zu den Emissionsbedingungen auf der Website der registerführenden Stelle.
„Wir sind allen Emittenten und Investoren, die Ihr Wertpapiergeschäft effizient aufstellen wollen, ein zuverlässiger Partner beim Start in die digitale und dezentrale Zukunft.“
Vorstand, Deka
Wenn Sie sich als Emittent oder Investor für eine Teilnahme am DekaBank Kryptowertpapierregister interessieren, um Ihr Wertpapiergeschäft auf die Zukunft auszurichten, dann kontaktieren Sie Ihr Kompetenzteam oder unsere Expertinnen und Experten – wir stellen Ihnen gerne unsere Plattform und Ihre Möglichkeiten mit der Blockchain-Technologie vor!
Kryptowertpapierregisterfuehrung@deka.de
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