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RECHT UND REGULATORIK

Geschäftsbestätigung nachts um drei – die Abwicklungsfrist T+1 in den USA.

„In der Kürze liegt die Würze“ – getreu diesem Motto führt die US-Börsenaufsicht SEC in den USA die Abwicklungsfrist von T+1 für Wertpapiertransaktionen ein. Welche Auswirkungen dies hat und warum die Deka gut für die Umstellung aufgestellt ist, erläutern die Deka-Experten Thomas Herbst, Leiter Trading Desk, und Guido Müller, Leiter des KVG-Middle-Office.

März 2024

Ein Klick – und bereits am nächsten Tag kann man das gekaufte Produkt in den Händen halten. Was im E-Commerce teilweise schon Realität ist, hält nun auch in der Finanzbranche Einzug. Mit dem Vorstoß der US-Börsenaufsicht SEC soll die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen von T+2 auf T+1 verkürzt werden, was bedeutet, dass die Abwicklung einen Tag nach der Transaktion abgeschlossen sein muss. Betroffen sind Aktien, Corporate Bonds und auch Fondsanteile. Ab dem 28. Mai 2024 gilt die neue Regelung und betrifft auch alle deutschen Marktteilnehmer, die in US-amerikanische Wertpapiere investieren.

Die Umstellung ist grundsätzlich positiv zu bewerten, erläutert Thomas Herbst, Leiter Trading Desk bei der Deka, birgt sie doch klare Vorteile: „Abwicklungsrisiken, welche sich innerhalb der Zeitspanne zur Übertragung Stücke gegen Geld (Delivery vs. Payment) durch verändernde Markt- oder Kontrahentensituationen ergeben können, werden reduziert und die Anzahl der Fails minimiert. Fondsmanager profitieren von einer erhöhten verfügbaren Liquidität, da Kapital kürzer auf Abwicklungs-/Zentralverwahrkonten gebunden ist. Insgesamt wird die Effizienz der Wertpapierabwicklung so erhöht.“

Allerdings bringt das neue Regime auch erhebliche Umstellungen mit sich, macht Guido Müller, Leiter des KVG-Middle-Office bei der Deka, klar: „Die Deka ist für die notwendigen Anpassungen bereits jetzt sehr gut aufgestellt. Aber die Verkürzung des Abwicklungszyklus verlangt von allen Marktteilnehmern signifikante prozessuale Anpassungen sowie eine deutliche Steigerung ihrer operativen Effizienz. Insbesondere auch die Nachhandelsprozesse müssen angepasst werden. Letztlich erfordert das neue Umfeld eine spürbare Veränderung des gesamten bestehenden Systemkreislaufs.“

Abwicklung einer Wertpapierorder – ein komplexer Prozess.

Die Abwicklung einer Wertpapierorder unterscheidet sich in ihrer Komplexität deutlich von dem eingangs genannten Onlineshopping: Meist sind zahlreiche interne und externe handelnde Instanzen beteiligt (siehe Grafik). Zu Beginn steht stets die Erteilung einer Order (1), die dann bearbeitet und nach der Vergabe durch einen externen Broker ausgeführt wird (2, 3). Im Anschluss erfolgen unter anderem die Ausführung des Kaufs durch den Broker, die Ausführungsbestätigung sowie die Verbuchung der Transaktion (4a, 4b, 4c, 4d). Im nächsten Schritt wird dann das Trade-Matching, das heißt, der Abgleich zwischen der vom Broker bestätigten Transaktion und der ursprünglich erteilten Order durch den Trading Desk sowie das Settlement durchgeführt. Dabei werden beispielsweise Stückzahl, Gattung, Preis oder Valuta kontrolliert. Auch diese Prozesse müssen wieder von unterschiedlichen Marktakteuren ausgeführt und freigegeben werden (5, 6, 7, 8).

Abwicklung einer US-Aktienorder T+1 (ab 28.05.2024).

Quelle: Deka

Erhebliche Umstellungen durch neue Timings.

„Dieser überaus komplexe Prozess findet bisher innerhalb von knapp zwei Tagen statt“, fasst Müller zusammen. „Wenn ein Fondsmanager also Montagnachmittag eine Order erteilt, ist die gesamte Transaktion bis spätestens Mittwochabend abgeschlossen. Die Bestätigung über das Geschäft würde dabei üblicherweise am Dienstag abgestimmt. Unter T+1 muss bei US-Orders künftig ein verbindliches Lieferavis – die ‚Affirmation‘, basierend auf einer korrekten Bestätigung, fünf Stunden nach Börsenschluss beim Zentralverwahrer in den USA vorliegen – in unserem Beispiel wäre es dann in Deutschland 3:00 Uhr nachts am Dienstag.“

Die Deka kann diese Umstellung bereits jetzt über ihre existierende technische Infrastruktur abbilden und muss vor allem prozessuale Anpassungen vornehmen. Für viele andere Unternehmen bedeutet dies jedoch, dass sie erhebliche Mittel in die Optimierung ihrer IT-Systeme investieren müssen, unterstreicht Herbst die Relevanz des Themas: „Der neue Abwicklungszyklus von T+1 betrifft alle Bereiche des Wertpapierhandels – Handel, Order Management und Settlement – und verkürzt die verfügbare Zeit für Nachhandelsprozesse ganz erheblich. War es bisher möglich, die Geschäfte an T+1 zu verbuchen, zu matchen und die Verwahrstelle zu informieren, müssen sie nun am Handelstag durchgeführt und abgeschlossen sein. Dies ist nur möglich, wenn bestehende Prozesse beschleunigt werden.“ Voraussetzung dafür ist, dass die proprietären Handels- und Abwicklungssysteme länger verfügbar sind und Geschäfte automatisiert verbucht und gematched werden können. Dies setzt jedoch eine entsprechende Infrastruktur voraus.

Hoher Grad an Automatisierung durch Investitionen in Infrastruktur.

Denn ohne fast vollständige Automatisierung und sogenanntes Straight-through Processing (STP), bei dem Daten ohne den Eingriff von Mitarbeitenden verarbeitet werden, wird eine Abwicklung innerhalb von T+1 nicht möglich sein. Die Deka profitiert hier von ihrem Fokus auf Zukunftstechnologie. „Eine moderne technologische Infrastruktur ist schon länger Teil der strategischen Ausrichtung der Deka“, so Müller. „Wir investieren kontinuierlich in neue Technologien, entsprechend haben wir eine enorm hohe Standardisierung und Automatisierung in unseren Prozessen im Trading-Desk und im Middle Office.“ Für Transaktionen in US-Aktien sind so zum Beispiel STP-Quoten von bis zu 99 Prozent erreichbar.

Neben der damit einhergehenden hohen Skalierbarkeit bieten die Systeme vor allem auch ein hohes Maß an Flexibilität und können an viele Marktanforderungen angepasst werden. Möglich ist dies nur dank intelligent aufgesetzter Systeme. „Wir stecken viel Aufwand in die konzeptionelle Planung unserer Systeme“, erklärt Experte Herbst. „Erst durch die Fachkompetenz der Kollegen sind die verschiedenen Einheiten der Deka so leistungsfähig und optimal aufeinander abgestimmt.“ Egal ob Verwahrstelle, Fondsmanagement, KVG oder Asset Management – die hohe Automatisierung ist nur möglich, weil die Expertinnen und Experten der Deka-Gruppe vorher genau definiert haben, was die Programme leisten müssen, welche Informationen wie ausgetauscht werden und welche Daten zulässig sind. „Das erlaubt es uns dann auch in allen Fondskonstellationen auf wechselnde Anforderungen eingehen zu können und eine risikoarme und effiziente Abwicklung zu gewährleisten“, ergänzt Müller. „Dabei ist es von großem Vorteil, dass die Deka selbst alle Leistungen anbietet und somit ein ausgeprägtes Gespür für die Bedürfnisse der einzelnen Marktteilnehmer im Rahmen der Wertpapierabwicklung hat.“

Damit ist die Deka für die Zukunft gut aufgestellt, fasst Herbst zusammen, „denn auch für Europa ist es letztlich keine Frage des ob, sondern nur des wann und wie auch hier eine Abwicklungsfrist von T+1 in Kraft treten wird. Mit unseren Lösungen können wir Kundinnen und Kunden langfristig die Sicherheit bieten, dass sie in allen Geschäftsbereichen mit uns planen können und auch künftig keine Anbieterwechsel befürchten müssen, selbst wenn irgendwann T+0 Realität wird“. Und das ist möglicherweise gar nicht mehr in allzu weiter Ferne, denn in Indien plant die Börsenaufsicht bereits die Einführung von T+0 – mit neuen Herausforderungen für alle Beteiligten.

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