Abnahme

Ab 2021 in Kraft

Die Agenda der EU-Taxonomie.

Herr Speich, mit der Taxonomie für Nachhaltigkeit tritt eines der ambitioniertesten Nachhaltigkeitsprojekte der EU in Kraft. Worum geht es?

Herr Speich: „Die EU-Taxonomie definiert erstmals EU-weit und verbindlich, was nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten, auch Investitionen, sind. Und das hat für alle Marktteilnehmer eine enorme Bedeutung. Um bei den Investitionen zu bleiben: Nur Produkte, welche die Kriterien der Taxonomie erfüllen, dürfen sich ab 2021 nachhaltiges Anlageprodukt nennen. Und damit bestimmt die Taxonomie am Ende auch, wohin Anlegergelder fließen.“

Was steckt hinter der Taxonomie?

Herr Speich: „Kern der Taxonomie sind sechs Umweltziele (s. Infokasten). Nachhaltig im Sinn der Taxonomie ist, vereinfacht ausgedrückt, was wesentlich zur Erreichung eines der Ziele beiträgt oder diese zumindest nicht substanziell gefährdet. Wann ein Ziel erreicht bzw. gefährdet ist, wird vorab definiert. Daneben müssen die Aktivitäten soziale Mindestanforderungen, etwa beim Arbeitnehmerschutz, erfüllen und es muss messbar sein, inwieweit die Maßnahme zur Zielerreichung beiträgt. Neben Aktivitäten, die auf die sechs Umweltziele einzahlen, definiert die Taxonomie noch sogenannte „Hilfsaktivitäten“. Sie helfen dabei, dass andere Wirtschaftsbereiche einen wesentlichen Beitrag zu einem der genannten Umweltziele leisten können. Eine dritte Gruppe sind Übergangsaktivitäten, für die es etwa keine CO2-armen Alternativen gibt.“

Die sechs Ziele der Taxonomie.

  1. Abschwächung des Klimawandels
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeren
  4. Überleitung zu einer Kreislaufwirtschaft, Müllvermeidung und Recycling
  5. Vermeidung und Kontrolle von schädlichen Umwelt-Emissionen
  6. Schutz des Ökosystems

Das klingt hochkomplex. Wie erfolgt die Umsetzung?

Herr Speich: „Hier sind aus heutiger Sicht die Details noch offen. Die Offenlegungsverordnung der EU tritt am 10. März 2021 in Kraft. Von da an müssen nachhaltige Anlageprodukte ausweisen, wie sie zur Zielerreichung beitragen. Nur: Wie die Verordnung durchgeführt werden soll, wird erst im weiteren Verlauf des Jahres 2021 konkretisiert. Das sorgt bei den Marktteilnehmern derzeit noch für Kopfzerbrechen. Vermutlich wird es hier Übergangsfristen geben.“

Die Taxonomie war ja ein Vorschlag der High Level Expert Group, in der auch die Deka vertreten war. Wie zufrieden sind Sie mit dem Ergebnis bisher?

Herr Speich: „Die Idee ist ja, dass über den Markt am Ende Druck auf die Unternehmen ausgeübt wird, die Taxonomie umzusetzen. Das soll zu mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft insgesamt führen. Aber noch fehlen uns vielfach von den Unternehmen belastbare Informationen über den Einfluss ihrer Aktivitäten auf die Umweltziele. Insofern wird die Zuordnung eine Herausforderung und es ist noch nicht absehbar, wann und in welchem Umfang die Kapitalströme in nachhaltige Aktivitäten umgeleitet werden. Trotzdem ist durch die Entwicklung der Taxonomie schon viel erreicht worden, denn sie hat schon im Entstehungsprozess zu einem Umdenken der Finanzmarktteilnehmer geführt.“

Ingo Speich

Leiter Nachhaltigkeit und -Corporate Governance bei der Deka.

Zeitplan für das Inkrafttreten.

Quelle: BVI. Stand: Februar 2020