Einen global verbindlichen Standard, der,festlegt, welche Anleihen als Green Bond gelten können, gibt es dabei bislang weder hinsichtlich der Struktur noch bezüglich der finanzierten Projekte. Als weithin anerkannten Maßstab haben sich aber zum einen die Zertifizierung der Climate Bonds Initiative (CBI) und zum anderen vor allem die Green Bond Principles durchgesetzt. Die gleichnamige Kooperation von Emittenten, Banken, Investoren und Umweltorganisationen, der seit November 2016 auch die Deka angehört, definiert unter dem Dach der International Capital Market Association (ICMA) Vorgaben für die Verwendung und Verwaltung der Emissionserlöse sowie die Berichterstattung daruüber. Gerade erst hat sie die Prinzipien nochmals konkretisiert: Mit der Veröffentlichung der aktuellen Fassung der Green Bond Principles Anfang Juni wurden sowohl die Projektkategorien aktualisiert als auch die Empfehlungen für den Bewertungs-, Auswahl- und Managementprozess der Marktentwicklung angepasst. Parallel wurden erstmals eigenständige Social & Sustainability Bond Principles veröffentlicht.
Zum Kern der Green Bond Principles zählen neben der Definition grüner Projekte insbesondere Transparenzanforderungen. So sind die Emittenten grüner Anleihen angehalten, über ein jährliches Reporting offenzulegen, in welche Projekte mit welchen konkreten klimaschützenden Erfolgen die Emissionserlöse geflossen sind. Das soll Investoren eine Evaluierung des jeweils infrage stehenden Papiers erleichtern.
Ergänzend wird die Einhaltung der Green Bond Principles vielfach durch Dritte überprüft: Verschiedene Agenturen und Organisationen bieten eine sogenannte Second Party Opinion (SPO). Die SPO dient vor allem dazu, bereits im Vorfeld der Emission den erwarteten Nachhaltigkeitseffekt zu bestätigen. Weitere fortlaufende Ratings bewerten einzelne Emissionen, aber vielfach auch die Emittenten selbst.